2nd
International Conference „Strategies for Immune Therapy”
Feb. 29 – March 03, 2004, Congress Center Würzburg
Veranstalter:
BioMedTec Franken e.V.
forimmun
Prof. Dr. Ulf R. Rapp Prof.
Dr. Jörg Hacker
Vorstandsvorsitzender Sprecher
Ausstellungsorganisation:
BioMedTec Franken e.V.
Friedrich-Bergius-Ring 15
97076 Würzburg
1. Veranstaltungsort
Congress-Centrum in Würzburg
Pleichertorstraße
4
97070 Würzburg
2. Öffnungszeiten:
Vorträge:
Sonntag, 29.02.2004 von 14.00 bis 18.00 Uhr
Montag, 01.03.2004 von 08.30 bis 19.00 Uhr
Dienstag, 02.03.2004 von
08.30 bis 18.30 Uhr
Mittwoch, 03.03.2004 von
08.15 bis 11.45 Uhr
Ausstellung: Sonntag, 29.02.2004 von 13.00 bis 18.30 Uhr
Montag, 01.03.2004 von 08.00 bis 19.00 Uhr
Dienstag, 02.03.2004 von
08.00 bis 19.00 Uhr
Mittwoch, 03.03.2004 von
07.45 bis 10.15 Uhr
3. Auf- und Abbau
Aufbau: Sonntag,
29.02.2004 von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Alle Ausstellungsstände sind bis
spätestens 29.02.2004, 13.00 Uhr fertig aufzustellen.
Die von der Ausstellungsleitung
zugeteilten Standflächen müssen aus feuerpolizeilichen Gründen unbedingt
eingehalten werden.
Abbau: Mittwoch,
03.03.2004 von 10.15 Uhr bis 12.00 Uhr.
Der Aussteller hat den Stand bis spätestens 03. März
2004/12.00 Uhr abzubauen und angemietete Einrichtungsgegenstände zurückzugeben.
Schadhafte Stellen und Einrichtungen werden auf Kosten des Ausstellers
gereinigt und repariert. Bei nicht rechtzeitiger Räumung erfolgt diese durch
den Organisator auf Kosten des Ausstellers. Dieser haftet für die tatsächlich
entstandenen Schäden.
4. Standgestaltung
Eigenes Standsystem des Ausstellers:
Diese Beteiligungsvariante enthält lediglich die gebuchte Fläche sowie die Stromzufuhr und die Grundausstattung Mobiliar (2 Tische, 2 Stühle). Der komplette Stand inkl. Beleuchtung und Verkabelung wird vom Aussteller gestellt und in eigener Verantwortung aufgebaut. Der Strom wird bis zum Hauptanschluss vom Organisator gelegt.
Angebot für Komplettstand per Messebauer:
Preis auf Anfrage.
5. Standaufplanung
Die Standaufplanung mit den eingeplanten, vermassten und
nummerierten Ausstellerständen der Ausstellung im Congress Centrum Würzburg
erhalten Sie ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung.
6. Standbauvorschriften
Jeder Aussteller ist für die Gestaltung seines Standes
selbst verantwortlich. Die selbst mitgebrachten Ausstellungsstände sind
selbsttragend zu erstellen. Die Befestigung an Saalwänden, Säulen und Fußböden
ist untersagt. Für Schäden bei Zuwiderhandlung haftet der Aussteller.
7. Standbewachung
Der Ausstellungsbereich im Congress-Centrum wird während der
offiziellen Auf- und Abbaues, während der Veranstaltung und während der
Nachtstunden nicht bewacht. Für die Sicherheit der Standausstattung, der
Exponate und sonstiger Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Das
Congress-Centrum in Würzburg wird über die Nachtstunden abgesperrt.
8. Elektroinstallation
Jeder Ausstellungsstand wird mit einem Stromanschluss
ausgestattet. Weitere Stromanschlüsse bitte im Bestellformular angeben.
9. Feuerschutzmaßnahmen
Während des Auf- und Abbaus sowie während der Veranstaltung
ist auf die Einhaltung aller feuerpolizeilichen und sonstigen behördlichen
Vorschriften zu achten. Die Einhaltung der Brandschutz- und
Feuersicherheitsbestimmungen obliegt dem Aussteller.
10. Telekommunikationsanschlüsse
Die Einrichtung von Telekommunikationsanschlüssen ist nur in
Sonderfällen möglich. Preis auf Anfrage.
11. Verpackungsmaterial
In den Ständen und deren Nähe darf kein Verpackungsmaterial
und ähnliches gelagert werden. Jeder Aussteller ist für die Einlagerung selbst
verantwortlich. Der Organisator weist Ihnen gegebenenfalls einen Raum im
Congress Centrum zu. Verpackungsmaterial muss bis spätestens Sonntag,
29.02.2004, 13.00 Uhr entfernt sein.
12. Reinigung
Verpackungsmaterialien und Abfälle sind innerhalb der Auf-
und Abbauzeiten vom Aussteller zu entfernen. Die allgemeine Reinigung der
Ausstellerräume wird durch die Ausstellungsleitung veranlasst.
13. Standausstattung
Die Grundausstattung beinhaltet 2 Tische und 2 Stühle.
Zusätzliche Ausstellungsgegenstände wie Tische, Stühle, Prospektständer etc.
können angemietet werden. Preis auf Anfrage.
15. Zahlung
Der Aussteller zahlt den vereinbarten Mietzins spätestens 14
Tage nach Erhalt der Rechnung.
16. Haftung
Der Aussteller haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn,
seine Bediensteten, seine Beauftragten oder seine Besucher verursacht werden.
Der Stand ist während der Öffnungszeiten besetzt zu halten. Es wird dem
Aussteller empfohlen, für die von ihm eingebrachten Ausstellungsstücke eine
angemessene Versicherung abzuschließen. Veranstalter des Kongresses übernehmen
keine Haftung für Schäden, die nicht aufgrund vorsätzlicher oder grober
Fahrlässigkeit durch sie entstanden sind.
17. Stornierungsbedingungen
Folgende Stornierungsgebühren werden in Rechnung gestellt:
Stornierung bis zum 30.11.2003 : 10 % der Gesamtsumme
Stornierung bis zum 15.01.2004 : 50 % der Gesamtsumme
Stornierung nach dem 01.02.2004 : 100 % der Gesamtsumme
Alle Stornierungsgebühren werden
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.